Heutzutage finden immer mehr Handelsgeschäfte über das Internet statt. Die meisten Unternehmen wollen eröffnen oder haben bereits eigene Sites. Bei der Erstellung ist jedoch nicht immer eine Registrierung als GmbH oder Einzelunternehmer erforderlich.
Websites im Internet werden zu verschiedenen Zwecken erstellt: Werbung und Verkaufsförderung für das eigene Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen, Verkauf über das Internet, Kennenlernen von Personen oder Ereignissen. Abhängig von diesen Zielen müssen Sie sofort nach der Erstellung der Site entscheiden, ob Sie eine LLC oder einen einzelnen Unternehmer eröffnen müssen.
Wenn keine Formalisierung erforderlich ist
Die Erstellung einer Website oder sogar eines Online-Shops impliziert nicht die offizielle Registrierung des Unternehmens in Form einer LLC oder eines einzelnen Unternehmers. Sie können eine Site sowohl für eine natürliche als auch für eine juristische Person erstellen. Weitere Fragen betreffen die Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang mit dieser Site. Wenn es nur zu Informationszwecken benötigt wird, seinen Eigentümern keinen Gewinn bringt, ist keine Registrierung beim Finanzamt erforderlich. Gleiches gilt für Gewinne, die die Steuerbehörden nicht nachverfolgen können. Das heißt, wenn Sie Gewinne aus Werbung auf der Website, Platzierung von Bannern, Links und Videos erzielen, diese jedoch auf Ihre elektronische Geldbörse übertragen, kann dieser Gewinn nicht besteuert werden, daher ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Derzeit gibt es noch keine Gesetze, die Steuerzahlungen aus elektronischen Abrechnungen zwischen Nutzern verlangen könnten. Aber mit Hilfe von elektronischem Geld können Sie im Internet Einkäufe tätigen, Rechnungen bezahlen, diese Gelder auf eine Bankkarte abheben und auf ein persönliches Bankkonto überweisen. Natürlich ist in diesem Fall die Anzahl der Abrechnungen begrenzt, so dass diese Methode für große Zahlungen unpraktisch ist, aber dennoch ist keine offizielle Registrierung in Form einer LLC oder eines einzelnen Unternehmers erforderlich, wenn verdiente Gelder von der abgehoben werden Website in elektronische Geldbörsen oder das Bankkonto einer Person. Darüber hinaus müssen Sie sich auch bei einem größeren Unternehmen, beispielsweise bei der Erstellung eines Online-Shops, dessen Einnahmen in Hunderttausenden von Rubel gemessen werden können, nicht beim Finanzamt registrieren, sondern nur unter der Bedingung, dass Die Website dient nur als visuelles Material beim Kauf und bei allen Vorgängen, die von einem offiziell registrierten Unternehmen durchgeführt werden.
Bedingungen für die offizielle Registrierung beim Erstellen einer Website
Es gibt auch viele Einzelunternehmer oder LLCs im Internetgeschäft. Normalerweise erstellt ein bereits bestehendes und registriertes Unternehmen eine Website, die es für jede Art von Aktivität verwenden kann: informativ oder kommerziell. Wenn die Website zum Zwecke der Erzielung von Gewinn erstellt wurde, während Abrechnungen mit Lieferanten und Kunden über ein Bankkonto erfolgen müssen, müssen Sie zuerst eine GmbH oder einen Einzelunternehmer registrieren, da dieses Konto nicht für Einzelpersonen erstellt wird. Wenn also ein Unternehmen als zuverlässiger Vermittler, Verkäufer, Arbeitgeber für seine Kunden und Kunden auftreten, Transaktionen problemlos durchführen und eine Grundlage für eine langfristige Tätigkeit über das Internet schaffen möchte, muss es offiziell bei der Steuer registriert sein Behörde.